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   VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176   

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VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176 (https://dejure.org/2020,24327)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176 (https://dejure.org/2020,24327)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 24 ZB 19.1176 (https://dejure.org/2020,24327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a u. b, § 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2; VwGO § 108 Abs. 2, § 124 Abs. 2 Nr. 5
    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot

  • rewis.io

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176
    Ein Waffenverbot ist hiernach nur dann geboten, wenn der Waffenbesitzer bzw. der Erwerbswillige in der Vergangenheit ein Verhalten oder eine Eigenschaft in seiner Person zutage gelegt hat, welche den auf Tatsachen beruhenden Verdacht begründet, dass durch einen Umgang mit der Waffe eine nicht hinnehmbare Gefahrensituation für die öffentliche Sicherheit verursacht würde (BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 33; Gerlemann in Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 41 Rn. 9).

    Dabei ist im Rahmen der gebotenen Gefahrenprognose derselbe Maßstab anzulegen, der auch im Zuge eines Erwerbs- und Besitzverbots für erlaubnisfreie Waffen nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WaffG zur Anwendung kommt (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 31 und 33).

    Es kann mit diesen Regelungen vielmehr als Präventivmaßnahme auch der künftige Besitz verboten werden (BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 18).

    Lediglich ergänzend wird ausgeführt, dass das Verbot nach § 41 Abs. 2 WaffG dann geboten ist, wenn der Waffenbesitzer bzw. Erwerbswillige in der Vergangenheit ein Verhalten oder eine seiner Person anhaftende Eigenschaft zu Tage gelegt hat, welche den auf Tatsachen beruhenden Verdacht begründet, dass durch einen Umgang mit der Waffe Gefahren für die öffentliche Sicherheit verursacht werden (BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu § 5 WaffG (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn.9), der auch der erkennende Senat folgt (BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 24 ZB 18.2457; B.v. 23.6.2020 - 24 CS 20.1226), bedarf die Anwendung des gesetzlichen Tatbestands keiner Prüfung der Behörde, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat.

    Wie oben dargelegt, darf die Verwaltungsbehörde und damit auch das Erstgericht, das die behördliche Entscheidung überprüft, von der Richtigkeit der rechtskräftigen Strafurteile einschließlich der darin enthaltenen tatsächlichen Feststellungen bei der Prüfung der Zuverlässigkeit im Rahmen des § 5 WaffG ausgehen (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris; BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 24 ZB 18.2457; B.v. 23.6.2020 - 24 CS 20.1226).

  • VGH Bayern, 23.06.2020 - 24 CS 20.1226

    Entzug waffenrechtlicher und jagdrechtlicher Erlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu § 5 WaffG (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn.9), der auch der erkennende Senat folgt (BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 24 ZB 18.2457; B.v. 23.6.2020 - 24 CS 20.1226), bedarf die Anwendung des gesetzlichen Tatbestands keiner Prüfung der Behörde, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat.

    Wie oben dargelegt, darf die Verwaltungsbehörde und damit auch das Erstgericht, das die behördliche Entscheidung überprüft, von der Richtigkeit der rechtskräftigen Strafurteile einschließlich der darin enthaltenen tatsächlichen Feststellungen bei der Prüfung der Zuverlässigkeit im Rahmen des § 5 WaffG ausgehen (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris; BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 24 ZB 18.2457; B.v. 23.6.2020 - 24 CS 20.1226).

  • VGH Bayern, 08.06.2020 - 24 ZB 18.2457

    Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu § 5 WaffG (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn.9), der auch der erkennende Senat folgt (BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 24 ZB 18.2457; B.v. 23.6.2020 - 24 CS 20.1226), bedarf die Anwendung des gesetzlichen Tatbestands keiner Prüfung der Behörde, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat.

    Wie oben dargelegt, darf die Verwaltungsbehörde und damit auch das Erstgericht, das die behördliche Entscheidung überprüft, von der Richtigkeit der rechtskräftigen Strafurteile einschließlich der darin enthaltenen tatsächlichen Feststellungen bei der Prüfung der Zuverlässigkeit im Rahmen des § 5 WaffG ausgehen (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris; BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 24 ZB 18.2457; B.v. 23.6.2020 - 24 CS 20.1226).

  • VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Besitzes eines Butterflymessers

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176
    Eine grundsätzliche Bedeutung wird dementsprechend nicht dargetan, wenn sich der Rechtsmittelführer darauf beschränkt, die Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Einzelfall mit tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen als unrichtig anzugreifen (BayVGH, B.v. 13.3.2020 - 24 ZB 17.1148).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176
    Vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 GG dürfen allerdings die Anforderungen an die Darlegung nur in einer Weise gestellt werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt mit zumutbarem Aufwand noch erfüllt werden können (BVerfG, B.v. 8.1.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176
    Das Darlegungsgebot gestaltet das Zulassungsverfahren dahingehend, dass das gerichtliche Prüfungsprogramm im Zulassungsverfahren jedenfalls im Wesentlichen darauf beschränkt ist zu klären, ob der Rechtsmittelführer seine Darlegungslast erfüllt hat und die dargelegten Gründe eine Zulassung der Berufung tragen (BVerfG, B.v. 23.7.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176
    Solche sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung liegt eine Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise und auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2017 - 6 B 52.17 - juris Rn. 6; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 8; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176
    Solche sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

  • BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

  • BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781

    Erlaubnisfreie Waffen und Munition; Waffenverbot; Aufhebung; Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 21 CS 18.657

    Waffenbesitzverbot

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 23.76

    Waffenbesitzverbot - Fünfjahresfrist

  • VGH Bayern, 21.10.2019 - 21 ZB 19.761

    Nichtzulassung der Berufung gegen waffenrechtliche Entscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 6 S 2193/19

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einem Chapter des

    Die Verfügung der Beklagten vom 30.03.2016 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29.08.2016 sind insoweit im hier maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1978 - I C 23.76 -, juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2006 - 1 S 445/04 - n.v.; BayVGH, Beschluss vom 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176 -, juris Rn. 17) rechtmäßig und verletzen den Kläger nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    Dabei darf für die Frage der Zuverlässigkeit auf die Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, da sie den Begriff der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes konkretisiert (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176 -, juris Rn. 11; Gerlemann, in: Steindorf, WaffG, 10. Aufl. 2015, § 41 Rn. 5; s. auch BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2022 - 6 S 1420/22

    Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit aufgrund Bekenntnis zum

    Dabei darf für die Frage der Zuverlässigkeit auf die Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, da sie den Begriff der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes konkretisiert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2021 - 6 S 2193/19 -, VBlBW 2022, 67 ; BayVGH, Beschluss vom 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176 -, juris Rn. 11; HessVGH, Urteil vom 12.10.2017 - 4 A 626/17 -, NVwZ 2018, 1813 ; Gerlemann, in: Steindorf, WaffG, 11. Aufl. 2022, § 41 Rn. 6; s. auch BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 -, NJW 2018, 2812 ).
  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    So darf zur Konkretisierung des Begriffs der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit auch im Rahmen des § 41 WaffG auf die allgemeine Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, die für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes gilt (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 21 CS 18.657 - juris Rn. 15; B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris Rn. 10; B.v. 14.7.2020 - 24 ZB 19.1176 - juris Rn. 11; B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. in diesem Sinne auch VGH BW, B.v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - juris Rn. 10 m.w.N.; OVG NW, B.v. 7.2.2018 - 20 B 704/17 - juris Rn. 32; OVG RhPf, B.v. 3.12.2018 - 7 B 11152/18 - juris Rn. 67; HessVGH, U.v. 12.10.2017 - 4 A 626/17 - juris Rn. 56 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 10.11.2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 12; OVG Bremen, B.v. 28.10.2015 - 1 LA 267/14 - juris Rn. 9; vgl. auch OVG Hamburg, B.v. 13.4.2011 - 3 Bf 86/10.Z - juris Rn. 6 f., wonach jedenfalls § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG ohne Einschränkung auch für den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen maßgebliche Bedeutung zukommt, vgl. aktuell auch z.B. VG Potsdam, B.v. 7.6.2023 - 3 L 66/23 - juris Rn. 31; VG Greifswald, U.v. 8.6.2023 - 4 A 1118/21 HGW - juris Rn. 22; VG Bremen, B.v. 19.7.2023 - 2 V 396/23 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 22.03.2021 - 24 ZB 21.126

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Straftat

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn.9), der auch der erkennende Senat folgt (BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 24 ZB 18.2457; B.v. 23.6.2020 - 24 CS 20.1226; B.v. 14.7.2020 - 24 ZB 19.1176), darf die strafgerichtliche Verurteilung insoweit ohne eigenständige Prüfung als richtig zugrunde gelegt werden, nachdem es nicht auf der Hand liegt, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht und die Behörde auch nicht ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. Heinrich in Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl. 2015, § 5 Rn. 4 ff.).
  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1133

    Verbot des Besitzes und Erwerbs von erlaubnisfreien Waffen und Munition

    Der Begriff der Zuverlässigkeit beurteilt sich im Bereich der erlaubnisfreien Waffen ebenso nach § 5 WaffG wie im Bereich der erlaubnispflichtigen Waffen, denn die Vorschrift konkretisiert den Begriff der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.2020 - 24 ZB 19.1176 - juris Rn. 11 m.w.N.).
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